Bundeszahnärztekammer 

zur 

Behandlung im Ausland

Für gesetzlich versicherte deutsche Patienten gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht nur im Inland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

Lesen Sie dazu auch die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Patientenmobilitätsrichtlinie.

©Bodo Kaltenbach EU-Zahnersatz.info   Alle Rechte vorbehalten.

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